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AGB

I. Anwendbarkeit
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Vereinbarungen zwischen Royal Capital Marketing & Media - nachfolgend RC - und Kunden Anwendung, die die Leistungen der RC in Anspruch nehmen. Die AGB stellen zusammen mit der Bestellung des Kunden den vollständigen Vertrag dar. Abweichende Vereinbarungen sind für RC nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sind.

II. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen RC und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Bestellung für ein Angebot von RC unterzeichnet. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er von diesen AGB zustimmend Kenntnis genommen hat und seine Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die von RC unterbreiteten Angebote sind freibleibend und können jederzeit geändert werden. RC ist nur an Offerten gebunden, welche dem Kunden als verbindliches Angebot unterbreitet werden. Die verbindlich unterbreiteten Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Sollte der Kunde die Produkte und Dienstleistungen der RC finanzieren, so räumt die RC dem Kunden ein 30tägiges Rücktrittsrecht (ab Vertragsabschluss) für den Fall ein, dass keine Finanzierung zustande kommen kann. Die Produkte und Dienstleistungen gelten dann als "nicht bestellt" und die Bestellung ist als ungültig anzusehen. Eine Finanzierung kann dem Kunden nur in Verbindung mit einer Produktbestellung gewährt werden. Der Finanzierungsbetrag dient vorrangig der Zahlung der Verbindlichkeiten gegenüber der RC und wird von dem Kunden binnen 3 Werktagen nach Eintreffen auf seinem Konto in der gesamten Höhe der bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der RC auf das angegebene Konto überwiesen. Der Rechnungsbetrag ist also in der gesamten Höhe zu Beginn zu zahlen.

III. Leistung der RC
RC produziert und liefert dem Kunden die in der Bestellung definierten Kommunikationsmittel mittels einer per Email verschickten Datei oder auf DVD und gewährt dem Kunden die Nutzung gemäß Absatz VI. Die von RC produzierten Filmreportagen, Fotos und Texte werden für den Zweck dieser Vereinbarung gemeinsam als "Kommunikationsmittel" bezeichnet. Mit der Zustellung der Kommunikationsmittel in Testversion und überlassung der Nutzungsrechte ist die von RC geschuldete Leistung vollständig erbracht und die gesamte Vergütung geschuldet. Nach Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages erhält der Kunde umgehend die freigegebene Version seiner Kommunikationsmittel. Die Möglichkeit des Zugangs der Kommunikationsmittel über Internet kann sowohl durch den Kunden als auch durch RC erfolgen. Weiterhin wird die RC dem Kunden ein umfangreiches Servicepaket im Bereich Videomarkting zur Verfügung stellen. Dieser Service ist im Gesamtpreis bereits integriert und sorgt für die professionelle Verbreitung der Kommunikationsmittel im Internet. Die genauen Leistungsinhalte finden sich im Leistungskatalog der RC.

IV. Produktion der Kommunikationsmittel
Die Produktion der Kommunikationsmittel geschieht zu der mit dem Kunden vereinbarten Zeit sowie an dem mit diesem vereinbarten Ort. Die RC ist berechtigt, Ort und Zeit der Produktion einseitig festzulegen, wenn der Kunde seine Mitwirkung bei der Festlegung von Produktionsort und/oder Produktionszeit verweigert oder zwei diesbezügliche Vorschläge der RC ohne wichtige Gründe zurückweist. Verschiebt der Kunde einen Produktionstermin kurzfristig innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem Termin, kann der Kunde verpflichtet werden, die RC für die entstandenen Kosten zu entschädigen. Die Produktion erfolgt gemäß Besprechung und in dem gemäß Besprechung erforderlichen Zeitrahmen. Eine "Schönwetter-Garantie" kann natürlich nicht erteilt werden und schlechtes Wetter ist kein geltender Grund für eine Terminverschiebung. Der Kunde ist verpflichtet, das Aufnahmematerial am gleichen Tag am Ende des Produktionstermins zu prüfen und qualitative Mängel sofort schriftlich zu rügen. RC erkennt nur frist- und formgerechte Rügen an, welche den geltend gemachten Mangel vollständig umschreiben und eine Korrektur durch RC ermöglichen. Die Produktionsleistung von RC gilt als durch den Kunden genehmigt bzw. abgenommen, wenn eine Rüge am Ende des Produktionstermins unterbleibt oder diese die vorstehend umschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Die Beseitigung der gerügten Mängel erfolgt durch die Erstellung von neuem Aufnahmematerial, welches wiederum in gleicher Weise vom Kunden zu prüfen und abzunehmen ist. Im Anschluss an den Produktionstermin erfolgt die redaktionelle Bearbeitung des Aufnahmematerials unter Nutzung des vom Kunden abgenommenen Aufnahmematerials. RC berücksichtigt inhaltliche Vorschläge des Kunden nach Möglichkeit, sofern sie in übereinstimmung mit dem redaktionellen Konzept und den Qualitätsvorgaben der RC stehen. Der Kunde erkennt die redaktionelle Freiheit der RC bei der Produktion der Kommunikationsmittel sowie bei der Bearbeitung von Aufnahmematerial, welches der Kunde zur Verfügung stellt, an. RC ist darum bemüht, die Produkte und Dienstleistungen des Kunden so darzustellen, dass eine möglichst positive Marketingwirkung entsteht. änderungswünsche des Kunden an dem Kommunikationsmittel können nur im Rahmen von entgeltlichen Anpassungen gemäß Absatz VII vorgenommen werden.

V. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, das Produktionsteam der RC bei der Produktion des Kommunikationsmittels durch uneingeschränkte Mitwirkung gemäß den Anweisungen des RC Produktionsleiters zu unterstützen und an den mit RC vereinbarten Produktionszeiten am Produktionsort zur Verfügung zu stehen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, befindet sich der Produktionsort in den Geschäftsräumen des Kunden. Sollte das Produktionsteam der RC die Produktion der Kommunikationsmittel nicht durchführen können, weil der Kunde zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung steht, ist die RC von ihrer Leistungspflicht entbunden. Der Kunde ist dennoch verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zahlungen zu leisten. RC realisiert nur dann eine Ersatzproduktion, wenn der Kunde die damit verbundenen Zusatzaufwendungen im Voraus bezahlt. Fremdmaterialien, welche für die Produktion der Kommunikationsmittel benötigt werden, müssen der RC spätestens zum Produktionstermin zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche bei der Produktion der Kommunikationsmittel mitwirkenden Personen (mit Ausnahme des RC Produktionsteams) mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Kommunikationsmittel einverstanden sind. Das RC Produktionsteam kann von sämtlichen mitwirkenden Personen verlangen, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen.

VI. Nutzung der Kommunikationsmittel durch den Kunden
RC überlässt dem Kunden mit Ablieferung der Kommunikationsmittel das Recht, diese zeitlich und geographisch unbeschränkt für die Bewerbung seiner Produkte und Dienstleistungen einzusetzen. Der Kunde ist außerdem berechtigt, die Kommunikationsmittel auf seiner eigenen Webseite oder in anderen Werbemitteln (Plakaten, Broschüren, etc.) zu integrieren. Die Integration in seine eigenen Werbemittel nimmt der Kunde selbst vor, wobei ihn RC auf Wunsch und gegen separate Vergütung des Aufwandes unterstützt. Das Nutzungsrecht des Kunden, an den durch die RC produzierten Kommunikationsmitteln steht unter der Bedingung, dass der Kunde die vertragsgemäße Vergütung termingerecht und vollständig bezahlt und dass er die in die Kommunikationsmittel integrierten Urheberhinweise der RC (einschließlich RC-Logo) weder entfernt noch verändert. Verletzt der Kunde eine dieser Verpflichtungen, entfällt das Recht des Kunden, die Kommunikationsmittel zu nutzen.

VII. änderung der Kommunikationsmittel
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, RC gegen Vergütung des damit verbundenen Aufwandes um Anpassung der Kommunikationsmittel an geänderte Verhältnisse (beispielsweise Umbau eines Lokals, neues Management) zu ersuchen. Zu diesem Zweck richtet der Kunde einen Anpassungsvorschlag an RC, welche innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Anfrage die Konditionen für die vom Kunden gewünschte Anpassung offeriert. RC ist nicht verpflichtet, Anpassungen der Kommunikationsmittel vorzunehmen. Anpassungen von Kommunikationsmitteln werden von RC erst nach Bezahlung der offerierten Zusatzvergütung realisiert.

VIII. Geistiges Eigentum
Der Kunde ist berechtigt, die von RC produzierten Kommunikationsmittel gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Die Urheberrechte an den Kommunikationsmitteln verbleiben bei der RC oder bei einem beauftragten Subunternehmen. RC ist berechtigt, die Nutzungsrechte insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung an der Produktion beteiligten Personen oder Subunternehmen einzuräumen. Sofern der Kunde eigene Inhalte (Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken, etc.) für die Produktion der Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, steht der Kunde dafür ein, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde verpflichtet sich, RC vollumfänglich gegenüber Ansprüchen schadlos zu halten, welche aus einer behaupteten Verletzung dieser Zusicherung geltend gemacht werden,

IX. Nutzung der Kommunikationsmittel durch RC
RC ist berechtigt, die für den Kunden produzierten Kommunikationsmittel oder Ausschnitte davon über Internet zugänglich zu machen sowie zeitlich und geographisch unbegrenzt für Kommunikationszwecke zu nutzen. Darüber hinaus ist RC berechtigt, die produzierten Kommunikationsmittel insbesondere zur Eigenwerbung in jedweder geeigneten Form zu nutzen.

X. Preise und Zahlungskonditionen
Der Kunde verpflichtet sich zur termingerechten Bezahlung der Vergütung. In jedem Fall ist nach Vertragsabschluss und vor Drehbeginn eine Vorauszahlung in Höhe von mindestens 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Alle Preisangaben der RC verstehen sich als Nettopreise am Sitz der RC in Deutschland, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen der RC sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung ist RC berechtigt, Verzugszinsen von 1 Prozent pro angefangenen Kalendermonat vom 8. Tag ab Rechnungsstellung zu berechnen. Ab der zweiten Mahnung ist RC berechtigt, eine kostendeckende Inkassogebühr zu erheben. Die Zahlung sämtlicher ausstehender Raten wird sofort fällig, sollte der Kunde eine fällige Rate trotz Mahnung innerhalb der in der Mahnung genannten Frist nicht zahlen. RC kann ihre Forderungen jederzeit an einen Dritten abtreten.

XI. Gewährleistung
RC steht dafür ein, dass sie die Kommunikationsmittel des Kunden mit der für Online-Dienste geeigneten Qualität produziert. Sie ist außerdem zur überlassung des Rechts, die Kommunikationsmittel während der Nutzungsdauer gemäß diesem Vertrag zu nutzen, berechtigt. Gewährleistungsansprüche sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass der Kunde den geltend gemachten Mangel umgehend schriftlich und in nachvollziehbarer Art rügt und RC eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung des Mangels gewährt.

XII. Haftung
Für nachgewiesene direkte Schäden, welche von RC in Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verursacht wurden, haftet RC gegenüber dem Kunden. RC lehnt jede Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden ab und haftet auch nicht für Schäden im Rahmen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit. Sofern der Kunde RC nicht umgehend über entstandene Schäden oder geltend gemachte Ansprüche informiert oder bei der Abwehr dieser Ansprüche bzw. Schäden nicht vollständig unterstützt, entfällt die Haftung der RC.

XIII. Recht und Gerichtsstand
Für Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte am Sitz der RC oder am Sitz der von RC bestimmten Inkassofirmen zuständig. Vorbehalten ist das Recht der von RC bestimmten Inkassofirmen, den Kunden auch an dessen Sitz bzw. Wohnsitz einzuklagen. Gerichtsstand ist Eschwege.

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Hier finden Sie unsere aktuellen AGB zum Download:
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